Unter anderem für Gericht, Anwaltschaft und Jugendamt
Prüfung & Beratung
Eine Prüfung der methodischen Mindeststandards – keine inhaltliche Nachbewertung der Ergebnisse.
Ein familienpsychologisches Gutachten kann den Ausschlag geben – für den Aufenthalt eines Kindes, für den Umgang, für einen Eingriff in die elterliche Sorge. Geprüft wird, ob ein solches Gutachten die methodischen Mindeststandards einhält und in sich nachvollziehbar ist – ob also der fachlich vorgeschriebene Weg eingehalten und schlüssig dargestellt wurde. Nicht beurteilt wird, ob die inhaltlichen Schlussfolgerungen zutreffen – und das aus einem sachlichen Grund: Die Ergebnisse eines Gutachtens beruhen auf Daten, die die sachverständige Person selbst erhoben hat, aus Gesprächen, Interaktionsbeobachtungen und Testverfahren mit den Beteiligten. Wer diese Untersuchung nicht selbst geführt hat, könnte die inhaltliche Richtigkeit nur beurteilen, indem er die Begutachtung im Ergebnis wiederholt. Die Prüfung arbeitet daher allein mit dem vorliegenden Gutachten und prüft, was sich daran prüfen lässt: die Einhaltung des Standards.
Woran ein Gutachten gemessen wird
Ob ein vorliegendes Gutachten die methodischen Mindeststandards einhält, lässt sich an einem anerkannten Maßstab prüfen: den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, dem fachlichen Standard für familienrechtliche Gutachten. Daran lässt sich zeigen:
- Passen Fragestellung, Hypothesen und Verfahren zueinander?
- Sind die Schlussfolgerungen aus den erhobenen Befunden hergeleitet?
- Sind die Grenzen der Aussagen benannt?
- Ist die Darstellung klar und auch für Beteiligte ohne Fachhintergrund verständlich?
In der Praxis zeigen sich Schwächen immer wieder an denselben Stellen: wenn die Beweisfrage nicht in überprüfbare Hypothesen übersetzt wird, wenn Verfahren zum Einsatz kommen, deren Eignung für die Fragestellung nicht ausgewiesen ist, oder wenn die Empfehlungen weiter reichen, als die Befunde sie tragen.
Grundsatz
Wer Gutachten prüft, steht auf keiner Seite. In familiengerichtlichen Verfahren steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt – und ihm dient eine Prüfung nur dann, wenn sie allein der Einhaltung des fachlichen Standards verpflichtet ist, nicht dem Interesse dessen, der sie in Auftrag gibt. Unabhängigkeit ist dabei keine Frage der Haltung, sondern die Bedingung dafür, dass ein Urteil über ein Gutachten trägt.
Wer eine Prüfung nutzt
Der Anlass unterscheidet sich, der Maßstab bleibt derselbe. Eine Prüfung nutzen unter anderem:
- Gerichte – als unabhängige fachliche Prüfung eines vorliegenden Gutachtens.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Jugendämter – zur fachlichen Einordnung eines Gutachtens im laufenden Verfahren.
Die Prüfung ersetzt kein Gutachten und bewertet die Sache nicht inhaltlich neu: Es werden keine eigenen Befunde erhoben und keine Beteiligten untersucht. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare schriftliche Einschätzung – wo der fachliche Maßstab erfüllt ist und wo nicht, mit Benennung der Stellen, an denen der Standard nicht erfüllt ist, auf Wunsch ergänzt um Fragen für die mündliche Erläuterung der sachverständigen Person. Eine Beratung knüpft allein an dieses Prüfergebnis an – etwa seine Erläuterung und die Ableitung von Fragen für den Termin; sie umfasst keine Empfehlung in der Sache und keine einseitige Beratung einer Partei. Die Unterlagen können pseudonymisiert übergeben werden.
Honorar
Bei einem gerichtlichen Auftrag richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Im Übrigen erfolgt die Prüfung auf Honorarbasis; der Aufwand richtet sich nach Umfang und Fragestellung und wird vorab abgestimmt.
Prüfung anfragen
Ein vorliegendes Gutachten auf die methodischen Mindeststandards prüfen lassen? Ob dafür Kapazität besteht und mit welcher Bearbeitungsdauer zu rechnen wäre, lässt sich vorab klären. Der Button öffnet eine vorbereitete E-Mail.
Für die Anfrage sind keine personenbezogenen Angaben nötig; die Unterlagen lassen sich später pseudonymisiert übergeben.
Anfragen
Zur Beauftragung, zur fachlichen Begleitung oder zu einer Prüfung genügt eine kurze E-Mail.