Auftrag durch Kolleginnen und Kollegen
Fachliche Begleitung
Ein familienpsychologisches Gutachten ist anspruchsvoll – und wer eines schreibt, steht mit den methodischen Fragen oft allein. Die fachliche Begleitung bietet einen zweiten, erfahrenen Blick: auf das Probegutachten, das für die Aufnahme in eine Gutachterliste vorgelegt wird, ebenso wie auf ein laufendes Gutachten kurz vor der Fertigstellung.
Probegutachten
Wer sich für familienrechtliche Gutachten qualifiziert und in eine Gutachterliste aufgenommen werden möchte – etwa im Rahmen der curricularen Fortbildung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) –, legt dazu Probegutachten vor. Für viele ist das die erste vollständige familienpsychologische Begutachtung überhaupt: Die theoretischen Grundlagen sitzen, doch der Weg von der Beweisfrage über die psychologischen Fragestellungen und die geeigneten Verfahren bis zu tragfähigen Schlussfolgerungen zeigt sich erst in der eigenen Arbeit am Fall.
Genau hier setzt eine fachliche Durchsicht vor der Einreichung an. Schon Aufbau und Gliederung eines Gutachtens sind anspruchsvoll; oft lassen sich bereits an dieser Stelle hilfreiche Impulse geben, die Sicherheit schaffen und späteres Umschreiben ersparen. Das Probegutachten wird darüber hinaus vollständig gelesen und schriftlich kommentiert – zur Übersetzung der Beweisfrage in die psychologischen Fragestellungen und die daraus abgeleiteten Hypothesen, zur Auswahl und zum Einsatz der Verfahren, zur Herleitung der Schlussfolgerungen aus den Befunden und zur Verständlichkeit der Darstellung für Beteiligte und Gericht. Benannt wird, was fachlich trägt und was noch nicht – konkret und mit Hinweisen, wie sich einzelne Punkte lösen lassen.
Der Nutzen ist unmittelbar: Schwächen fallen auf, solange noch Zeit bleibt, sie zu beheben. Das Probegutachten wird methodisch belastbarer, und die Einreichung erfolgt mit mehr Sicherheit. Die Rückmeldung stützt sich auf die eigene Tätigkeit als gerichtlich bestellte Sachverständige und auf die vertiefte fachliche Auseinandersetzung mit den Anforderungen an familienrechtliche Gutachten.
Warum ein zweiter erfahrener Blick
Das erste eigene familienpsychologische Gutachten ist der Punkt, an dem die Theorie auf den wirklichen Fall trifft. Die Grundlagen sind vertraut, doch die Entscheidungen am Fall – wie aus der Beweisfrage tragfähige psychologische Fragestellungen werden, welche Verfahren geeignet sind, wie weit die Schlussfolgerungen reichen dürfen – trifft man zum ersten Mal allein und trägt zugleich die Verantwortung für ein Gutachten, das Grundlage weitreichender Entscheidungen ist.
Dabei zeigen sich wiederkehrende Schwachstellen, und keine davon ist ein Zeichen mangelnder Eignung – sie gehören zum Weg. Häufig wird die Beweisfrage nicht vollständig in psychologische Fragestellungen übersetzt, sodass die Untersuchung an der eigentlichen Frage vorbeiführt; Verfahren werden eingesetzt, ohne dass ihre Eignung für genau diese Fragestellung ausgewiesen ist; und Schlussfolgerungen reichen mitunter weiter, als die erhobenen Befunde tragen. Solche Stellen sind im eigenen Text schwer zu erkennen, weil der Abstand fehlt, den man beim Schreiben naturgemäß nicht hat.
Am Anfang wiegt das besonders schwer. Der Kreis der Familiengerichte, an denen man tätig wird, ist überschaubar, und man wird dort über die eigenen Gutachten bekannt. Ist das erste Gutachten erst einmal eingereicht und hält es fachlich nicht durchgängig stand, prägt das den fachlichen Eindruck, den sich Gericht und Beteiligte machen – und dieser erste Eindruck lässt sich später nur schwer wieder verändern. Umso mehr kommt es darauf an, dass gerade die ersten Gutachten tragen.
Ein zweiter, erfahrener Blick setzt hier an, solange sich noch etwas ändern lässt. Er benennt, was fachlich trägt und was noch nicht, ohne dass damit eine Mitwirkung am Gutachten verbunden wäre – Verantwortung, Inhalt und die Kommunikation mit dem Gericht bleiben vollständig bei der Verfasserin oder dem Verfasser. Dass ein weiterer fachlicher Blick eingeholt wird, ist dabei keine Frage der Erfahrung; auch langjährig tätige Kolleginnen und Kollegen nutzen ihn, weil er die Qualität eines Gutachtens sichtbar erhöht.
Durchsicht vor der Abgabe
Ein familienpsychologisches Gutachten ist die Grundlage für weitreichende Entscheidungen. Sobald es bei Gericht vorliegt, wird es Teil der Akte: Es wird von den Verfahrensbeteiligten, der Anwaltschaft und dem Gericht gelesen und lässt sich nicht mehr überarbeiten. Eine unklare oder methodisch angreifbare Stelle muss dann im Termin vertreten werden – beheben lässt sie sich nicht mehr.
Eine vollständige Durchsicht vor der Abgabe setzt genau hier an. Der gesamte Entwurf wird gelesen und schriftlich kommentiert – daraufhin, ob Beweisfrage, psychologische Fragestellungen und Verfahren zueinander passen, ob die Schlussfolgerungen aus den Befunden tragen und ob die Darstellung an den fachlichen Mindeststandards gemessen standhält.
So lassen sich offene Punkte noch klären, solange das Gutachten in der eigenen Hand ist – und die spätere Angriffsfläche im Verfahren wird kleiner. Ein zweiter fachlicher Blick bringt dabei den Abstand zum eigenen Text mit, den man beim Schreiben naturgemäß nicht hat; das gilt für erfahrene wie für weniger erfahrene Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen. Die Durchsicht ist damit ein kontrollierter Prüfschritt vor der Abgabe und ein fachlicher Rückhalt bei einer verantwortungsvollen Aufgabe.
Die Durchsicht ist kurzfristig möglich, erfolgt kollegial und vertraulich; die Unterlagen können pseudonymisiert übergeben werden.
Honorar
Die fachliche Begleitung erfolgt auf Honorarbasis. Der tatsächliche Aufwand richtet sich nach Umfang und Fragestellung und wird vorab abgestimmt.
Häufige Fragen
Werden meine Unterlagen vertraulich behandelt?
Ja. Die Durchsicht erfolgt kollegial und vertraulich; die Unterlagen können pseudonymisiert übergeben werden. Fallbezogene Angaben werden ausschließlich anonymisiert beziehungsweise pseudonymisiert verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Werden Sie dadurch Mitgutachterin oder treten Sie gegenüber dem Gericht auf?
Nein. Die Begleitung ist ausschließlich eine fachliche Rückmeldung an Sie. Eine Mitwirkung am Gutachten selbst findet nicht statt. Verantwortung, Fristen, Inhalt und die Kommunikation mit dem Gericht bleiben vollständig bei Ihnen.
Wie kurzfristig ist eine Durchsicht möglich?
Eine Durchsicht ist in der Regel kurzfristig möglich. Der genaue Zeitrahmen hängt vom Umfang ab und wird vorab abgestimmt.
Ab wann kann ich mich melden – schon vor dem Schreiben?
Beides ist möglich: früh zu Aufbau und Gliederung ebenso wie mit einem fertigen Entwurf. Oft ersparen frühe Hinweise späteres Umschreiben.
Gibt es eine vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit?
Ja. Grundlage ist ein Kooperationsvertrag auf Stundenbasis; die Begleitung erfolgt anlassbezogen auf Ihre Anfrage.
Entscheiden Sie über meine Aufnahme in die Gutachterliste?
Nein. Über die Aufnahme in eine Gutachterliste entscheidet die zuständige Stelle, etwa die Kammer. Die Begleitung ist eine fachliche Rückmeldung, die Ihr Probegutachten methodisch belastbarer macht.
Was kostet die fachliche Begleitung?
Die Begleitung erfolgt auf Honorarbasis; abgerechnet wird nach dem tatsächlichen Aufwand, der vorab abgestimmt wird.
Anfragen
Zur Beauftragung, zur fachlichen Begleitung oder zu einer Prüfung genügt eine kurze E-Mail.