Auftrag durch das Gericht
Familienpsychologische Gutachten
Begutachtung im Auftrag des Familiengerichts nach § 163 FamFG – von der Aktenanalyse über Explorationen und Interaktionsbeobachtungen bis zum schriftlichen Gutachten und der mündlichen Erläuterung im Termin.
Fragestellungen
Ein familienpsychologisches Gutachten ist eine begründete Antwort auf die Frage, die das Gericht im Beweisbeschluss stellt. Bearbeitet werden Aufträge zu folgenden Fragestellungen:
Sorge und Aufenthalt
Fragen der elterlichen Sorge und des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes.
Umgang
Umgangsregelung und Umgangsausschluss, einschließlich begleiteter Umgangsformen.
Kindeswohlgefährdung
Fragen einer Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB und der erforderlichen Maßnahmen.
Übergreifend geht es dabei regelmäßig um die Erziehungsfähigkeit der Eltern – also darum, ob und wie ein Elternteil die Entwicklung des Kindes fördern, es zuverlässig versorgen und vor Belastungen schützen kann. Sie ist kein eigener Auftrag, sondern ein zentrales Kriterium, an dem sich Fragen der Sorge, des Aufenthalts und des Umgangs bemessen.
Methodik
Ein Gutachten muss überprüfbar sein
Ein familienpsychologisches Gutachten ist keine gutachterliche Meinung, sondern eine begründete Antwort auf eine gerichtliche Frage. Überprüfbar wird sie nur, wenn offengelegt ist, welche Hypothesen gebildet, welche Verfahren gewählt und welche Befunde wie gewichtet wurden.
Bei entsprechendem Auftrag nach § 163 Abs. 2 FamFG wird im Rahmen der Begutachtung auf ein Einvernehmen der Beteiligten hingewirkt.
Wie eine Begutachtung im Einzelnen abläuft, ist im Beitrag Ablauf einer Begutachtung beschrieben. Die Vergütung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Maßstab
Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht
Interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Familienrechtliche Gutachten“, 3. Auflage 2025
Vor der Beauftragung
Kapazität anfragen
Ob aktuell Kapazität für ein neues Gutachten besteht und mit welcher Bearbeitungsdauer zu rechnen wäre, lässt sich vorab klären. Der Button öffnet eine vorbereitete E-Mail.
Für die Kapazitätsanfrage sind keine personenbezogenen Angaben nötig – bitte keine Namen von Kindern oder Beteiligten aufnehmen.
Anfragen
Zur Beauftragung, zur fachlichen Begleitung oder zu einer Prüfung genügt eine kurze E-Mail.